Rodentizide werden zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren eingesetzt. Finden Sie heraus, wie man sie sicher verwendet und welche Regeln für den Verkauf gelten.
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Was sind Rodentizide?
Rodentizide sind Biozidprodukte, die zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren eingesetzt werden. Der Einsatz von Rodentiziden kann notwendig sein, weil Nagetiere:
- Krankheiten auf den Menschen übertragen können
- Lebensmittel verunreinigen können
- Gebäude beschädigen können
Der Einsatz von Rodentiziden kann jedoch auch Risiken für Menschen, (Haus-)Tiere und die Umwelt mit sich bringen. Daher ist nur bei einem Befall der vorübergehende Einsatz von Rodentiziden erlaubt und in allen anderen Fällen sind nichtchemische Präventions- und Bekämpfungsmethoden, wie z. B. Mäuse- und Rattenfallen, vorzuziehen. Eine unsachgemäße Anwendung oder unvorsichtige Lagerung von Rodentiziden kann zu schweren versehentlichen Vergiftungen führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Giftnotrufzentrale.
Arten von Rodentiziden
Derzeit gibt es drei Arten von Rodentiziden:
Alle drei bekämpfen Nagetiere auf unterschiedliche Art und Weise.
Antikoagulantien
Die meisten modernen Rodentizide basieren auf Antikoagulantien, also Stoffe, die die Blutgerinnung hemmen. Nagetiere, die gerinnungshemmende Produkte zu sich nehmen, sterben relativ schnell an inneren Blutungen. Antikoagulantien der ersten Generation, wie Warfarin und Coumatetralyl, verschwinden allmählich zugunsten neuer Produkte der zweiten Generation, wie Flocoumafen, Difethialon, Brodifacoum, Bromadiolon und Difenacoum.
Die Einstufung von Antikoagulantien gegen Rodentizide wurde 2016 überarbeitet, wodurch die Toxizitätsschwelle gesenkt wurde. Infolgedessen dürfen Produkte mit einem Wirkstoffgehalt von 0,003 % oder mehr nicht mehr länger für die breite Öffentlichkeit auf dem Markt bereitgestellt werden. Nur noch berufsmäßige Verwender dürfen diese Produkte verwenden, und das oft nur mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung. Das hat zur Folge, dass zahlreiche Produkte nur noch in viel eingeschränkterem Maß verfügbar sind.
Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem wirken
Derzeit ist auf europäischer Ebene nur ein Stoff zugelassen, der auf das zentrale Nervensystem wirkt: Alpha-Chloralose, ein ehemaliges Schlafmittel. Nagetieren, die Alpha-Chloralose-haltige Produkte zu sich nehmen, wird schwindlig, sie werden verwirrt, bekommen Krämpfe und fallen in ein tödliches Koma. Die Konzentration von Alpha-Chloralose in Rodentiziden beträgt standardmäßig 4 Prozent. Sowohl Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit können Produkte verwenden, die Alpha-Chloralose enthalten.
Stoffe mit systemischer Wirkung
Auf europäischer Ebene sind derzeit drei Stoffe mit systemischer Wirkung zugelassen: Kohlendioxid, Cyanwasserstoff und Aluminiumphosphid. Produkte, die diese Stoffe enthalten, werden hauptsächlich zur Begasung eingesetzt: Die Produkte werden in gasförmiger Form z. B. in Containern verteilt, um einen Befall der Ladung durch Nagetiere zu verhindern. Rodentizide mit systemischer Wirkung sind ausschließlich Fachleuten vorbehalten, die Nagetiere bekämpfen. Die Liste der auf europäischer Ebene zugelassenen Wirkstoffe ist auf der Website der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu finden.
(Ver-)Kauf von Rodentiziden
Da Rodentizide für Mensch, Tier und die Umwelt gefährlich sein können, ist ihr Verkauf streng geregelt.
- Rodentizide des freien Kreislaufs dürfen an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. Sie enthalten in der Regel eine geringere Wirkstoffkonzentration.
- Rodentizide des geschlossenen Kreislaufs dürfen nur an Fachleute verkauft werden. Verwender benötigen eine persönliche Schutzausrüstung, um sie sicher verwenden zu können.
In Ausnahmefällen können für Produkte des geschlossenen Kreislaufs Ausnahmeregelungen gelten. Sie dürfen daher an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. Bestimmte Verpflichtungen für Verwender und/oder Verkäufer entfallen dann. Lesen Sie in der Zulassungsbescheinigung nach, ob ein Produkt zum freien oder geschlossenen Kreislauf gehört und ob es Ausnahmen gibt.
Verwendung von Rodentiziden
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Dinge aufgelistet, die Sie wissen müssen vor dem Einsatz von Rodentiziden – insbesondere von solchen auf Basis von Antikoagulantien. Lesen Sie immer das Etikett auf dem Produkt und die Zusammenfassung der Produkteigenschaften (Summary of Product Characteristics, kurz: SPC), um genau zu wissen, was zu tun ist.
FRAGE |
ANTWORT |
WO FINDE ICH INFORMATIONEN? |
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Für Fachleute, die breite Öffentlichkeit oder beides? |
Ein gerinnungshemmendes Rodentizid mit einem Wirkstoffgehalt von 0,0025 Prozent kann für Fachleute, die breite Öffentlichkeit oder beide auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Zulassungsinhaber definiert die Verwenderkategorie. Diese muss anschließend von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Ab einem Wirkstoffgehalt von 0,0030 Prozent darf ein Produkt nicht mehr von der breiten Öffentlichkeit verwendet werden. |
Etikett, Bescheinigung, SPC |
Welche Nagetiere bekämpft das Produkt? |
Die häufigsten Zielorganismen sind Mäuse (Mus musculus), schwarze Ratten (Rattus rattus) und braune Ratten (Rattus Norvegicus). Rodentizide können für eine oder mehrere Arten von Nagetieren zugelassen werden. Prüfen Sie also vorher, ob das Produkt, das Sie verwenden möchten, für die Nagetierart geeignet ist, die Sie bekämpfen möchten. |
Etikett, Bescheinigung, SPC |
Wie muss ich das Produkt verwenden? |
Prüfen Sie, welche Dosis Sie benötigen und wie viel Abstand Sie zwischen zwei Köderstationen lassen müssen. Die Dosis kann je nach der Nagetierart, die Sie bekämpfen möchten, variieren. |
Etikett, SPC |
Welche Arten von Ködern darf ich verwenden/verkaufen? |
Breite Öffentlichkeit: Sie dürfen nur gebrauchsfertige Köder verwenden, die Sie in gesicherten Köderstationen auslegen. Fachleute: Verwenden Sie:
Hinweis: Die Art des Köders, den Sie verwenden dürfen, hängt von der beabsichtigten Anwendung und dem Wirkstoff im Produkt ab. |
Etikett, SPC |
Welche Produktmenge darf ich kaufen oder verkaufen? |
Breite Öffentlichkeit:
Fachleute: Die zulässige Ködermenge pro Packung beträgt mindestens 3 kg und maximal 10 kg. |
Etikett, SPC |
Wo darf ich Rodentizide auslegen? |
Breite Öffentlichkeit: Verwenden Sie das Produkt nur in Innen- und/oder Außenbereichen rund um Gebäude. Fachleute: Sie können das Produkt an folgenden Orten verwenden:
Bitte beachten Sie, dass einige Produkte nicht in Ratten- oder Mäusehöhlen verwendet werden dürfen. |
Etikett, SPC |
Ist der dauerhafte Einsatz von Rodentiziden erlaubt? |
Dauerhaftes „Ködern“ ist erlaubt, um problematische Orte zu behandeln, aber nur unter den folgenden Bedingungen:
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Gebrauchsanweisung und allgemeine Maßnahmen zum Risikomanagement |
Mit ein paar allgemeinen Maßnahmen lässt sich der Befall durch Nagetiere weitgehend vermeiden oder verhindern.
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Etikett, SPC |
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk.
Vertrieb durch lokalen Behörden
Die lokalen Behörden dürfen selbst Rodentizide vertreiben, die für die breite Öffentlichkeit zugelassen sind. Die Produkte müssen sich in der Originalverpackung befinden: Ein Weitervertrieb und/oder eine Umverpackung der Produkte ist nicht gestattet.
Um Probleme mit Umverpackungen zu vermeiden, empfehlen wir den Gemeinden dringend, die gesicherten Köderstationen selbst zu befüllen. Dies kann z. B. durch die Vermietung leerer Köderstationen an Bürger geschehen. Sie können sie dann von einem Fachmann der Gemeinde befüllen lassen. Dadurch wird das Risiko eines falschen Produktgebrauchs durch nichtberufsmäßige Verwender reduziert. Die Gemeinde stellt jeweils eine Kopie des Etiketts zur Verfügung, damit der private Verwender die Verwendungsbedingungen und die Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC) lesen kann. Wenn der Verwender seine Köderstation zurückgibt, erhält er seine Mietkaution zurück.
Nagetierbekämpfung durch regionale Behörden
Um die Umwelt zu schützen, setzen sich die regionalen Behörden für die Nagetierbekämpfung ein. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des flämischen Umweltsamtes (VMM), der wallonischen Föderalbehörde und des Brüsseler Umweltamtes.