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Liste der zugelassenen Biozide

Wie der Name schon sagt, können Sie anhand der Liste der zugelassenen Biozide überprüfen, welche Biozide auf dem belgischen Markt zugelassen sind. Die Suchfunktion ist in zwei Modi verfügbar: ‘Einfache Suche’ und ‘Erweiterte Suche’.

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    Welche Daten?

     

    Die Liste der zugelassenen Biozide zeigt in den Suchergebnissen die folgenden Informationen für jedes Produkt: 

    • die Registrierungs- oder Zulassungsnummer
    • die Produktbezeichnung
    • die Produktart (1 bis 22)
    • die Verwenderkategorie
    • der Kreislauf (freier/geschlossener)
    • die Wirkstoffe (Name oder CAS-Nummer)
    • einen Link zum Registrierungs- oder Zulassungsakt
    • gegebenenfalls, einen Link zur Zusammenfassung der Produktmerkmale unter der Zulassungsnummer
    • das Ablaufdatum der Zulassung. Achtung: automatische Verlängerungen führen nicht zu völlig neuen Zulassungsakten. Aus diesem Grund sind das Ablaufdatum auf der Liste und das Ablaufdatum in dem online Zulassungs- oder Registrierungsakt nicht immer identisch. Für das tatsächliche Ablaufdatum müssen Sie sich auf das auf der Liste aufgeführte Datum basieren.
    • gegebenenfalls, Informationen über die Auslaufphase sowie das Verwendungsdatum und Verkaufsdatum. Dies ist nur verfügbar, wenn für ein Produkt eine negatieve Stellungnahme abgegeben wird und dessen Zulassungsinhaber die vorhandenen Bestände liquidieren darf ODER im Falle einer Änderung, die Auswirkungen auf die Kennzeichnung des Produkts hat.

    Gemäß Artikel 11, §2 des königlichen Erlasses vom 4. April 2019, läuft die Registrierung, Zulassung oder Anmeldung zum Zeitpunkt der Genehmigung des (letzten) Wirkstoffs ab. Wenn Registrierungs-, Zulassungs- oder Anmeldungsinhaber ihr Produkt weiterhin auf den belgischen Markt bereitstellen möchten, müssen sie spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung einen europäischen Antrag stellen und die erforderliche Gebühr entrichten.

    Aus diesem Grund werden, zum Zeitpunkt der Genehmigung des (letzten) Wirkstoffs, in Belgien zugelassene Produkte von der Liste der zugelassenen Produkte gestrichen. Nach Zahlung der für den europäischen Antrag erforderlichen Gebühr werden diese in Belgien zugelassene Produkte wieder auf der Liste aufgeführt.

     

    Einfache Suche

    Im Modus ‘Einfache Suche’ können Sie suchen anhand

    • des Produktbezeichnung
    • der Registrierungs- oder Zulassungsnummer
    • der Produktart (1 bis 22)

    Erweiterte Suche

    Im Modus ‘Erweiterte Suche’ können Sie Ihre Suche verfeinern anhand der Kriterien 

    • Kreislauf (freier/geschlossener)
    • Wirkstoff (Name oder CAS-Nummer)
    • Gefahrenhinweis
    • Zielorganismus
    • Unternehmensbezeichnung des Herstellers
    • Formulierungstyp (Flüssigkeit, Pulver…)
    • Verwenderkategorie
    • Auslaufphase

    Außerdem können Sie im Modus ‘Detaillierte Suche’

    • zusätzliche Spalten ein- oder ausblenden;
    • die Suchergebnisse in eine Excel-Datei exportieren, indem Sie auf das Excel-Symbol klicken.

    Die Liste der zugelassenen Biozidprodukte im PDF-Format wird nicht mehr aktualisiert. Eine Suche ohne Eingabe von Suchkriterien liefert Ihnen die vollständige, aktuelle Liste der zugelassenen Produkte, die im Excel-Format exportiert werden kann.

    Vorübergehende Zulassungen

    Gemäß Artikel 21 des königlichen Erlasses vom 4. April 2019 und/oder Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, können bestimmte Produkte unter strengen Bedingungen vorübergehend zugelassen werden. Derartige Produkte sind nicht in der Liste der zugelassenen Produkte enthalten. Diese vorübergehenden Zulassungen können jedoch hier eingesehen werden.

    Begasungsmittel

    Die nachstehende Tabelle enthält die Liste der Biozid-Begasungsmittel, die unter die Begasungsvorschriften fallen (siehe Königlicher Erlass vom 10. Mai 2023), vom 15. Juni 2023.

    Produkt

    Nummer 

    Wirkstoffe

    BLUEFUME

    BE2017-0033 (25/05/2027)

    hydrogen cyanide

    PROFUME

    BE2010-0002 (31/12/2023)

    Sulfuryl difluoride

    Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Für aktuelle Informationen über ein bestimmtes Produkt konsultieren Sie bitte die Liste der zugelassenen Biozide.

    Begasungsmittel im Sinne des Königlichen Erlasses vom 10. Mai 2023 sind entweder Pflanzenschutzmittel oder Biozide. Weitere Informationen über Pflanzenschutzmittel zur Begasung, einschließlich Bodenbegasungsmitteln, sehe fytoweb.be.

     

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