Biozidprodukte sind Bekämpfungsmittel, die verwendet werden, um unerwünschte Organismen abzuschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukte fallen unter den gemeinsamen Nenner der Pestizide.
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Biozidprodukt oder kein Biozidprodukt?
Handelt es sich bei einem Produkt um ein Biozidprodukt und muss es deshalb den strengen Regeln der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) entsprechen oder nicht? Manchmal ist die Antwort, die sich aus der europäischen Definition ergibt, klar. In anderen Fällen müssen Abwägungen auf der Grundlage von offiziellen Leitlinien getroffen werden. Dies ist bei Borderline-Produkten und mit Biozidprodukten behandelten Waren der Fall.


Biozidprodukte des freien oder geschlossenen Kreislaufs
Biozidprodukte mit einem erhöhten Risiko für die Gesundheit und/oder Umwelt gehören zum geschlossenen Kreislauf. Sie können giftig, krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sein. Daher sind diese Biozidprodukte hauptsächlich berufsmäßigen Verwendern vorbehalten.
Zum freien Kreislauf gehören Biozidprodukte, die weniger Risiken bergen und bei denen die Verwender keine persönliche Schutzausrüstung tragen müssen.

Liste zugelassenen Biozidprodukte
Nur von der Föderalbehörde zugelassene Biozidprodukte dürfen auf dem belgischen Markt bereitgestellt werden. Sie werden diese Produkte in der Liste zugelassener Biozidprodukte finden. Aus dieser Liste geht auch hervor, ob das Biozidprodukt zum geschlossenen Kreislauf gehört und für wen es bestimmt ist.
Haben Sie Zweifel, ob ein Biozidprodukt zum geschlossenen Kreislauf gehört oder in Belgien zugelassen ist?