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Biozidprodukte des freien oder geschlossenen Kreislaufs

Ob ein Biozidprodukt zum freien und zum geschlossenen Kreislauf gehört, hängt von den Risiken ab, die das Produkt für den Verwender birgt.

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    Biozidprodukte mit einem erhöhten Risiko für die Gesundheit und/oder Umwelt gehören zum geschlossenen Kreislauf. Sie können giftig, krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sein. Daher sind diese Biozidprodukte hauptsächlich berufsmäßigen Verwendern vorbehalten. Wer Biozidprodukte des geschlossenen Kreislaufs verwendet, muss immer eine persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe oder Maske) tragen.

    Zum freien Kreislauf gehören Biozidprodukte, die weniger Risiken bergen und bei denen die Verwender keine persönliche Schutzausrüstung tragen müssen.

    Ausnahmen

    In Ausnahmefällen können Pflichten für Verwender und/oder Verkäufer entfallen. Auch die breite Öffentlichkeit darf dann bestimmte Biozidprodukte des geschlossenen Kreislaufs verwenden. In Absatz 8 der Zulassungsbescheinigung des Produkts können Sie nachlesen, ob eine Ausnahme gilt.

    Zugelassen oder nicht zugelassen?

    Um herauszufinden, ob ein Biozidprodukts legal auf dem Markt ist, können Sie die Liste zugelassener Biozidprodukte einsehen. Dort steht u. a., ob ein Produkt zum freien oder zum geschlossenen Kreislauf gehört und ob es Ausnahmen von den Regeln des geschlossenen Kreislaufs gibt. Produkte, die nicht auf der Liste stehen, dürfen in Belgien nicht verkauft werden. Für Borderline-Produkte, die an der Grenze zwischen einem Biozid- und einem anderen Produkt liegen, gelten besondere Regeln.

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