Bei einigen Produkten ist es nicht immer klar, welcher Gruppe sie angehören. Sie bewegen sich im Grenzbereich zwischen Biozidprodukten, Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln oder technischen Geräten und werden daher „Borderline-Produkte“ genannt.
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Biozidprodukt oder kein Biozidprodukt?
Um den Status eines Produkts zu bestimmen, stützt sich die belgische Regierung auf europäische und nationale Leitlinien:
- Leitlinie für Biozidprodukte/Pflanzenschutzmittel
- Leitlinie für Biozidprodukte/Kosmetika: Europäisches CA-Dokument (Dokument der Vertreter der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten) und belgische Leitlinien
- Leitlinie für Biozidprodukte für den menschlichen Gebrauch/Humanarzneimittel
- Leitlinie für Biozidprodukte für den menschlichen Gebrauch/Tierarzneimittel
Für Borderline-Produkte an der Grenze zwischen Biozidprodukten und Detergenzien oder Medizinprodukten gibt es keine Leitlinien. Der Status eines solchen Produkts wird nach Rücksprache mit den zuständigen Diensten festgelegt.
Im Zweifelsfall
- Kontaktieren Sie unseren Helpdesk
- Konsultieren Sie die europäischen Websites: