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Geschlossenen Kreislauf - keine jährliche Bestätigung mehr für berufsmäßigen Verwendern

Gewerbliche Verwender von Bioziden des geschlossenen Kreisläufs müssen ihren Status nicht mehr jährlich bestätigen.

In den vergangenen Jahren hat den Dienst für Biozide die gewerblichen Verwender am Jahresende daran erinnert, ihren Status  zu bestätigen. Die Bestätigung bedeutete jedoch einen hohen Verwaltungsaufwand ohne großen zusätzlichen Nutzen. Damit würde die obligatorische, jährliche Statusbestätigung für gewerbliche Verwender abgeschafft (siehe Artikel 41, 3° des Königlichen Erlasses über Biozide vom 4. April  2019).

Der Änderungserlass vom 17. Februar 2023 würde am 17. April veröffentlicht. Diese Änderung is bereits in Kraft.

Der Status eines professionellen Nutzers bleibt also weiterhin gültig, ohne dass eine jährliche Bestätigung erforderlich ist. Unternehmen, die ihre Tätigkeit als professionelle Verwender einstellen, können dies über den Helpdesk melden.

 

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