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Jahresbeitrag

Alle, die in Belgien eines oder mehrere Biozidprodukt(e) auf dem Markt bereitstellen, müssen dafür einen Jahresbeitrag zahlen. Der Betrag hängt von den Risiken des Produkts und den auf dem belgischen Markt verkauften Mengen ab.

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    Wie wird der Jahresbeitrag berechnet?

    Die Höhe des Jahresbeitrags ist abhängig von:

    • der Gefahreneinstufung des Produkts
    • der Menge des Biozidprodukts, die Sie im vergangenen Jahr auf dem belgischen Markt verkauft haben

    Jedem in Belgien registrierten Biozidprodukt wird eine „Gefahreneinstufung“ zugeordnet. Die Gefahrenpunkte werden auf der Grundlage der H-Sätze berechnet: Hazards oder Gefahrenkategorien, die in der Registrierungsbescheinigung des Produkts genannt werden (gemäß dem königlichen Erlass vom 13. November 2011, Art. 7 § 2).

    Sie müssen die Menge des Biozidprodukts, die Sie in einem bestimmten Jahr verkauft haben, bis zum 31. Januar des Folgejahres an den FÖD melden (gemäß dem königlichen Erlass vom 4. April 2019, Art. 31). Die Höhe des zu zahlenden Beitrags wird automatisch berechnet. Die Umsatzzahlen werden vertraulich behandelt und folglich nie veröffentlicht.

    Wie und wann zahle ich den Jahresbeitrag?

    Um den Jahresbeitrag korrekt zu entrichten, müssen Sie zunächst angeben, welche Mengen eines registrierten Biozidprodukts Sie im vergangenen Jahr auf dem belgischen Markt verkauft haben.

    • Anfang Januar erhält Ihre Kontaktperson für den jährlichen Beitrag eine E-Mail, die auf ein automatisch generiertes Schreiben in der Gestautor-Anwendung verweist. In der Gestautor-Anwendung müssen Sie anschlieβend die im Vorjahr verkaufte Menge pro Produkt angeben. Die Verkaufszahlen werden vertraulich behandelt.
    • Sie müssen die Verkäufe vor dem 31. Januar melden, sonst wird eine Zuschlagsgebühr erhoben.
    • Nachdem Sie die Mengen angegeben haben, erhalten Sie eine automatische Nachricht, die bestätigt, dass die Angaben korrekt verarbeitet wurden. Gleichzeitig wird die Höhe des jährlichen Beitrags berechnet und die entsprechende Rechnung in der Gestautor-Anwendung zur Verfügung gestellt.
    • Sie müssen den Jahresbeitrag vor dem 31. März bezahlen. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung wird ein Zuschlag erhoben.

    Um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, verwenden Sie bitte die strukturierte Mitteilung auf dem Zahlungshinweis.

    Wenn Sie den Jahresbeitrag nicht bezahlen, kann die Registrierung Ihres Biozidprodukts ausgesetzt oder dauerhaft entzogen werden.

    Wenn Sie Fragen zur Meldung der verkauften Mengen oder zur Höhe des Jahresbeitrags haben, wenden Sie sich bitte an den FÖD über volum.gestautor@health.fgov.be.

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