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Informationspflicht

Als Verkäufer von Biozidprodukte des geschlossenen Kreislaufs müssen Sie Ihre Kunden bestmöglich über die möglichen Risiken informieren und ihnen dabei helfen, sich zu schützen.

Informieren und schützen

Wenn Sie Biozidprodukte des geschlossenen Kreislaufs verkaufen, müssen Sie zum Schutz Ihrer Kunden die folgenden Verpflichtungen berücksichtigen:

  • Sie müssen alle im Zulassungsbescheinigung des Biozidprodukts enthaltenen Verpflichtungen kennen.
  • Beim Verkauf informieren Sie jeden Kunden über die Maßnahmen, die er ergreifen muss, um das Biozidprodukt verwenden zu können (als Verwender registrieren, persönliche Schutzausrüstung tragen, Vorschriften für Transport und Lagerung des Biozidprodukts einhalten, eventuell Schulung absolvieren usw.).  Sie haben die Möglichkeit Kunden zu überprüfen durch Anklicken von „Konto“ und anschließend von „liste der zugelassenen Biozidprodukte“ (in die Web-Applikation). Ein Suchfenster wird geöffnet, mit dem Sie gezielt nach Kunden suchen können. Suchen Sie bitte folgende Suchkriterien aus: Unternemensname und ZDU-Nummer.
  • Auf der Rechnung und dem Kassenzettel geben Sie Folgendes an: „Dieses Produkt ist ein Biozidprodukt des geschlossenen Kreislaufs.“
  • Sie stellen die gesamte persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, die die Verwender für die Verwendung des gewählten Biozidprodukts benötigen. Die PSA befindet sich in der Nähe des Biozidprodukts.   

 

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