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Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem Markt

Wer in Belgien ein Biozidprodukt auf dem Markt bereitstellen möchte, muss sich an die Vorschriften halten. Auch das Einführen, Vermieten, unentgeltliche Verschenken und andere Tätigkeiten fallen unter den Begriff „Bereitstellen“.

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    Was ist die „Bereitstellung auf dem Markt“ eines Biozidprodukts?

    Der Begriff „Bereitstellung auf dem Markt“ bezieht sich auf die Bereitstellung eines Biozidprodukts (oder eines mit einem Biozidprodukt behandelten Gegenstands) zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Die Lieferung kann sowohl zahlungspflichtig als auch nicht zahlungspflichtig sein.

    Der Begriff „Bereitstellen auf dem Markt“ umfasst auch:

    • das Verbringen, Einführen oder Besitzen von Biozidprodukten, um sie anschließend zu verkaufen oder Dritten zur Verfügung zu stellen
    • das Angebot von Biozidprodukten zum Verkauf
    • der effektive Verkauf von Biozidprodukten
    • das Unterbreiten eines Mietangebots
    • die effektive Vermietung von Biozidprodukten
    • die unentgeltliche oder entgeltliche Rücknahme von Biozidprodukten

    Was ist ein Registrierungs- oder Zulassungsinhaber?

    Ein Registrierungs- oder Zulassungsinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, die:

    • im Hoheitsgebiet der Europäischen Union niedergelassen ist
    • für die Bereitstellung eines Biozidprodukts auf dem Markt in Belgien oder in der Europäischen Union verantwortlich ist
    • speziell in der Registrierung oder Zulassung aufgeführt wird
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