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Anmeldung bei der Giftnotrufzentrale

Alle in Belgien angebotenen und verwendeten Biozidprodukte müssen der Giftnotrufzentrale bekannt sein. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bereitstellung des Produkts auf dem Markt erfolgen.

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    Welche Produkte muss ich anmelden?

    Die Giftnotrufzentrale muss über ausreichende Informationen zu allen in Belgien angebotenen und verwendeten „gefährlichen Gemischen“ verfügen. Dies ist notwendig, um dem Verwender im Falle eines Unfalls schnell und korrekt helfen zu können. Auch Biozidprodukte fallen gemäß dem königlichen Erlass vom 21. April 2016 unter diese Verordnung. Dies betrifft sowohl Produkte, die der breiten Öffentlichkeit angeboten werden, als auch Produkte für die berufsmäßige Verwendung.

    Nichteingestufte Gemische müssen grundsätzlich nicht bei der Giftnotrufzentrale angemeldet werden, aber die Regierung ermutigt Unternehmen, dies dennoch zu tun.

    Wie melde ich ein Biozidprodukt an?

    Spätestens 48 Stunden vor der Bereitstellung eines Biozidprodukts in Belgien müssen Sie der Giftnotrufzentrale alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Eine vollständige Meldung besteht aus:

    • einem elektronisches Meldeformular. Sie können eine Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Meldeformulars herunterladen
    •  einem oder mehreren PDF-Dokument(en) pro gemeldetem Biozidprodukt. Konkret geht es um:

    Die verschiedenen Dokumente sind an die Giftnotrufzentrale, am besten per E-Mail an depot@poisoncentre.be, zu schicken. Die maximale Größe einer E-Mail mit Anhängen beträgt 5 MB. Falls erforderlich, können Sie die Meldung in verschiedenen Mails versenden.

    Eine Meldung per Post ist ebenfalls möglich. In diesem Fall speichern Sie alle Dokumente auf einem USB-Stick. Diesen schicken Sie an die:

    Giftnotrufzentrale
    c/o Militärkrankenhaus Königin Astrid
    Rue Bruyn / Bruynstraat 1
    1120 Brüssel
    Belgien

    UFI-Identifikationsnummer

    Die UFI-Identifikationsnummer (eindeutiger Rezepturidentifikator) ist eine neue Nummer, die seit dem 1. Januar 2021 für neue Gemische und ab 2025 für bereits auf dem Markt befindliche Gemische auf dem Etikett von gefährlichen Gemischen angegeben werden muss. Sie ist für jedes Gemisch/Hersteller eindeutig und kann über die Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) generiert werden.


    Diese Nummer ist nützlich für die Meldung gefährlicher Gemische an die Giftnotrufzentrale. Wenn Sie die UFI-Nummer anbringen möchten auf dem Etikett von Mischungen, die bereits vor 2021 auf dem Markt waren, können Sie dies nun tun. Benachrichtigen Sie die Giftnotrufzentrale, indem Sie das Meldeformular mit den folgenden Informationen ausfüllen:

    • Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlich ist
    • Produktbezeichnung
    • UFI-Code (nur ein UFI pro Zeile der Excel-Tabelle)

    Das Hinzufügen einer UFI-Nummer ist kostenlos.

    Wie viel muss ich bezahlen?

    Sie zahlen eine einmalige Gebühr für jedes Biozidprodukt, das Sie bei der Giftnotrufzentrale anmelden. Die Zahlung muss gemäß Art. 9 des königlichen Erlasses vom 13. November 2011 vor der eigentlichen Anmeldung erfolgen.

    Die Zahlung erfolgt durch kostenlose Überweisung auf das Konto BE06 6792 0042 3622 des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (Bank van De Post – Brüssel). Bitte geben Sie zusätzlich zu den Daten des Unternehmens Folgendes an:

    • Art. 9
    • Monat und Jahr der Notifizierung
    • Name der Firma, die für das in Verkehr gebrachte Produkt verantwortlich ist
    • Name des/der betroffenen Produkts/Produkte

    Für Zahlungen außerhalb Belgiens müssen Sie die IBAN (BE06 6792 0042 3622) und den BIC (PCHQBEBB) verwenden.

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