Alle in Belgien angebotenen und verwendeten Biozidprodukte müssen der Giftnotrufzentrale bekannt sein. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bereitstellung des Produkts auf dem Markt erfolgen.
Jump menu
Welche Produkte muss ich anmelden?
Die Giftnotrufzentrale muss über ausreichende Informationen zu allen in Belgien angebotenen und verwendeten „gefährlichen Gemischen“ verfügen. Dies ist notwendig, um dem Verwender im Falle eines Unfalls schnell und korrekt helfen zu können. Auch Biozidprodukte fallen gemäß dem königlichen Erlass vom 21. April 2016 unter diese Verordnung. Dies betrifft sowohl Produkte, die der breiten Öffentlichkeit angeboten werden, als auch Produkte für die berufsmäßige Verwendung.
Nichteingestufte Gemische müssen grundsätzlich nicht bei der Giftnotrufzentrale angemeldet werden, aber die Regierung ermutigt Unternehmen, dies dennoch zu tun.
Wie melde ich ein Biozidprodukt an?
Gefährliche Mischungen/Produkte müssen dem belgischen Antigiftzentrum gemeldet werden, wenn sie auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Art der Firma, die sie in Verkehr bringt.
Die Meldung kann über das PCN-Portal der ECHA eingereicht werden, das es ermöglicht eine einzige Meldung für verschiedene EU-Länder unter Angabe der betreffenden Länder abzugeben. Die Modalitäten der Meldung werden hier beschrieben.
Eine direkte Meldung an das belgische Antigiftzentrum ist ebenfalls nur für den belgischen Markt möglich, und zwar für gefährliche Mischungen /Produkte, die nicht über das PCN-Portal von ECHA gemeldet werden. Informationen zu diesem Verfahren sind beim Antigiftzentrum über die Telefonnummer 02/264 96 36 erhältlich.
Sie können sich für eines der beiden Systeme entscheiden, um Ihre Meldungen an das belgische Antigiftzentrum zu machen. Es ist nicht nötig , die beiden Systeme gleichzeitig für Produkte zu verwenden, die auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden.
Wenn Sie die Meldungen in 2 Systemen gleichzeitig vornehmen, wird Ihnen eine doppelte Gebühr berechnet. Es ist eine technische Voraussetzung, dass unsere Dienste die beiden Meldungen, die von den beiden Systemen kommen, als zwei getrennte Meldungen behandeln und somit dem System eine doppelte Gebühr berechnen.
UFI-Identifikationsnummer
Die UFI-Identifikationsnummer (eindeutiger Rezepturidentifikator) ist eine neue Nummer, die seit dem 1. Januar 2021 für neue Gemische und ab 2025 für bereits auf dem Markt befindliche Gemische auf dem Etikett von gefährlichen Gemischen angegeben werden muss. Sie ist für jedes Gemisch/Hersteller eindeutig und kann über die Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) generiert werden.
Diese Nummer ist nützlich für die Meldung gefährlicher Gemische an die Giftnotrufzentrale. Wenn Sie die UFI-Nummer anbringen möchten auf dem Etikett von Mischungen, die bereits vor 2021 auf dem Markt waren, können Sie dies nun tun. Benachrichtigen Sie die Giftnotrufzentrale, indem Sie das Meldeformular mit den folgenden Informationen ausfüllen:
- Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlich ist
- Produktbezeichnung
- UFI-Code (nur ein UFI pro Zeile der Excel-Tabelle)
Das Hinzufügen einer UFI-Nummer ist kostenlos.
Wie viel muss ich bezahlen?
Sie zahlen eine einmalige Gebühr für jedes Biozidprodukt, das Sie bei der Giftnotrufzentrale anmelden. Die Zahlung muss gemäß Art. 9 des königlichen Erlasses vom 13. November 2011 vor der eigentlichen Anmeldung erfolgen.
Die Zahlung erfolgt durch kostenlose Überweisung auf das Konto BE26 6792 0042 4329 des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (Bank van De Post – Brüssel). Bitte geben Sie zusätzlich zu den Daten des Unternehmens Folgendes an:
- Art. 9
- Monat und Jahr der Notifizierung
- Name der Firma, die für das in Verkehr gebrachte Produkt verantwortlich ist
- Name des/der betroffenen Produkts/Produkte
Für Zahlungen außerhalb Belgiens müssen Sie die IBAN (BE26 6792 0042 4329) und den BIC (PCHQBEBB) verwenden.