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Reduzierungsplan

Biozidprodukte werden in vielen Bereichen und an vielen Orten eingesetzt: Sie verbessern die Hygiene ins Krankenhaus, bekämpfen Organismen, die zu Schädlingen werden können, wie Ratten oder bestimmte Insekten, bekämpfen Pilze, schützen Produkte und Materialien vor dem Verderben usw. Gleichzeitig birgt der Einsatz von chemischen Pestiziden Risiken für unsere Gesundheit und die Umwelt.
Das Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit will diese Risiken für Gesundheit und Umwelt eindämmen und hat deshalb einen Plan zur Reduzierung von Biozidprodukten entwickelt.

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    logo Föderaler Plan zur Reduzierung von Biozidprodukten

    Die Bewertung und Risikobegrenzung von Biozidprodukten ist bereits Teil der nationalen Gesetzgebung (Königlicher Erlass vom 4. April 2019) und der europäischen Biozidprodukte-Verordnung (Biocidal Products Regulation, BPR) durch das Europäische Programm zur Bewertung von Wirkstoffen und BiozidproduktenAuf der Website der ECHA finden Sie weitere Informationen über das Programm zur Bewertung von Wirkstoffen und die Produktbewertung.

     

    Wie kam der Reduzierungsplan für Biozidprodukte zustande?

    Bereits seit 2005 gibt es ein föderales Reduzierungsprogramm für chemische Bekämpfungsmittel: Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (siehe NAPAN). Dieses Programm bezieht sich jedoch eher auf Pflanzenschutzmittel. Um der Bedeutung und den Besonderheiten des Biozidmarktes besser gerecht zu werden, wurde ein spezifischer föderaler Plan zur Reduzierung von Biozidprodukten (FPRB) erstellt.

    Die Rechtsgrundlage dieses Plans ist Artikel 5, §1 des Gesetzes „Produktnormen“ vom 21. Dezember 1998. Wie im Produktnormengesetz vorgesehen, wurden die erforderlichen Stellungnahmen eingeholt und eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die gemeinsame Stellungnahme des Zentralrats der Wirtschaft, des Nationalen Rats für Arbeit, des Besonderen Beirats für Konsumfragen und des Föderalen Rats für nachhaltige Entwicklung kann unter dem Link (NL) eingesehen werden. Der Hohe Gesundheitsrat und der Beratende Ausschuss für Biozidprodukte (CAB - 1/12/2023) wurden ebenfalls konsultiert. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und die Anpassungen des Planentwurfs können Sie über diesen Link nachlesen (verfügbar in NL, FR, DE).

    Der Ministerrat genehmigte den Plan am 3. März 2023. Anschließend wurde der Reduzierungsplan dem Staatsrat vorgelegt und aktualisiert. Der endgültige Plan (NL, FR) wurde am 14/12/2023 im Staatsblatt veröffentlicht.

    Der belgische Biozidmarkt

    Der FÖD Volksgesundheit beobachtet den Biozidmarkt genau und stützt sich dabei auf die Zahlen, die von den betreffenden Unternehmen (Zulassungsinhaber) jährlich vorgelegt werden. Der Jahresbericht bietet die Möglichkeit, die belgischen Zahlen über eine interaktive Anwendung im Detail zu betrachten.

    Seit 2018 ist die Zahl der zugelassenen Biozidprodukte gestiegen. Für diesen Anstieg gibt es zwei Gründe:

    • den zunehmenden Einsatz von Biozidprodukten, wobei ein deutlicher Anstieg durch die Corona-Pandemie zu verzeichnen ist;
    • die Legalisierung von Biozidprodukten, die zuvor ohne Zulassung oder Registrierung verkauft wurden. Einige der befristeten Genehmigungen aus der Corona-Pandemie wurden im Rahmen des normalen Verfahrens ebenfalls zu neuen Genehmigungen.

    2022 gab es 3.394 Zulassungen für Biozidprodukte. Es gibt einige Zulassungen, bei denen die betreffenden Produkte nicht auf den belgischen Markt gebracht werden.

    Zusätzlich zu diesem bestehenden Bewertungsprogramm wird ein föderales Programm zur Verringerung der Biozidbelastung ab 2023 Maßnahmen zur Sensibilisierung, Schulung und Information, zum Erwerb von mehr Wissen über die Auswirkungen auf die Gesundheit, zur Überwachung spezifischer, potenziell problematischer Verwendungen von Biozidprodukten, zum Wissen über den belgischen Biozidmarkt und zur Marktüberwachung umfassen.

    Anzahl der zugelassenen Biozidprodukte

    Die Menge der verkauften Produkte (in Tonnen) erreichte 2020 einen Höchststand von 103.198 Tonnen und war in den folgenden Jahren leicht rückläufig.

    Menge Biozidprodukte (Tonnen)

    Desinfektionsmittel (Gruppe 1) stellen die größte Gruppe dar, auf die 62 % der Zulassungen und 59 % der 2022 verkauften Mengen entfallen. Auf Pestizide (Gruppe 3) entfallen 21 % der Zulassungen, aber nur 2 % der 2022 verkauften Mengen.

    Anzahl der Biozidproducte pro Hauptgruppe in 2022Menge Biozidprodukte pro Hauptgruppe in 2022

    Anteil der verschiedenen Hauptgruppen (%) an der Anzahl der zugelassenen Produkte und der Menge der 2022 in Verkehr gebrachten Biozidprodukte (Gruppen: 1: Desinfektionsmittel; 2: Konservierungsmittel; 3: Schädlingsbekämpfungsmittel; 4: sonstige Biozidprodukte).

    Die Ziele des Reduzierungsplans

    In Artikel 1 des Königlichen Erlasses über den Reduzierungsplan (NL, FR) wird der allgemeine Zweck des Reduzierungsplans beschrieben:

    „Risiken mindern, auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu gewährleisten, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz gefährdeter Gruppen“.

    Der Plan zielt darauf ab, die von Biozidprodukten ausgehenden Risiken durch qualitative Ziele in mehreren Bereichen zu verringern:

    • Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit und der gewerblichen Anwender für die Risiken der Verwendung von Biozidprodukten für Gesundheit und Umwelt
    • Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Nutzer
    • Verringerung der Mengen und Arten von nicht zugelassenen Produkten auf dem Markt
    • Bekämpfung des Auftretens antimikrobieller Resistenzen durch den Einsatz von Biozidprodukten
    • Verringerung der mit bestimmten Stoffen verbundenen Risiken: endokrine Disruptoren und Neonicotinoide
    • Schutz gefährdeter Gruppen
    • Kenntnis des Biozidmarktes (Verkäufer bis Endverbraucher) und insbesondere der gefährlichen Produkte
    • Verbesserung der Kenntnisse über die Exposition und die Auswirkungen von Biozidprodukten auf die Gesundheit.

    Die letzten beiden Zielsetzungen dienen dem Zweck, das verfügbare Wissen zu erweitern, damit der Reduzierungsplan angemessen begründet und bewertet werden kann.

    Struktur des Reduzierungsplans

    Der Reduzierungsplan umfasst sechs Bereiche, die direkt oder indirekt auf die Verringerung der Risiken für die Gesundheit und die Umwelt abzielen, was eine geringere Verwendung, insbesondere für bestimmte Biozidanwendungen, bedeuten kann.

    Bild von den sechs Bereiche des Reduzierungsplans

    So zielen beispielsweise die Kampagnen und Schulungen (gewerbliche Anwender) im Kapitel Information und Sensibilisierung auf eine sicherere Verwendung ab, um die Risiken von Biozidprodukten zu verringern. Auch der durchdachte Einsatz von Biozidprodukten und die Alternativen werden erörtert.

    Im Abschnitt Kenntnisse über die Exposition und die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit werden Informationen gesammelt, um die höchsten Risiken und die am stärksten gefährdeten Gruppen zu ermitteln. Dieses Wissen wird beispielsweise zur inhaltlichen Ausrichtung von Kampagnen und zur Information und Sensibilisierung der betroffenen Sektoren genutzt.

    Im Abschnitt über spezifische Stoffe und Verwendungen geht es darum, die Risiken und/oder Verwendungen von Biozidprodukten mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt zu verringern: die Produkte mit Wirkstoffen, die endokrine Disruptoren sind, die Verwendungen, die das Risiko der Entwicklung einer antimikrobiellen Resistenz bergen, und die Produkte mit Neonicotinoiden.

    Die Kenntnis des Biozidmarktes unterstützt die anderen Maßnahmen, indem sie beispielsweise ein genaueres Bild der Sektoren des geschlossenen Kreislaufs liefert, was die gefährlicheren Produkte betrifft (Produkte, die giftig, ätzend oder krebserregend sind oder die Fortpflanzung beeinträchtigen können).

    Die frühere Einführung des geschlossenen Kreislaufs kann auch als risikobegrenzende Maßnahme angesehen werden: Die Produkte dürfen meist nur von gewerblichen Anwendern verwendet werden, und es besteht häufig die Verpflichtung, persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

    Die Marktüberwachung trägt zur Risikominderung bei, da potenziell gefährliche, nicht konforme Produkte vom Markt genommen werden. Das Ziel ist ein belgischer Markt, auf dem nur zugelassene Biozidprodukte angeboten werden, die vor dem Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit geprüft werden.

    Regelmäßige Überprüfungen und Abschlussberichte sollen sicherstellen, dass der Reduzierungsplan durchführbar bleibt und zu den gewünschten Ergebnissen führt.

     

    Umsetztung und follow-up

    Die Arbeitsgruppe „Nachhaltige Nutzung“ mit Vertretern aus den Regionen und der Abteilung Biozidprodukte sorgt für die Weiterverfolgung des Plans.

    Bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Aktualisierung des Plans werden auch die beteiligten Parteien über eine Beratungsgruppe konsultiert. Zu den Interessenvertretern gehören die Sektoren Biozidproduktion, Schädlingsbekämpfung und Landwirtschaft, Umweltorganisationen und Wasserqualitätsgesellschaften, und Präventionsbeauftragte. Der Dienst Biozidprodukte möchte die betroffenen Parteien mindestens einmal im Jahr zusammenbringen.

    Der Reduzierungsplan wird alle 2,5 Jahre aktualisiert, wie im Gesetz über „Produktnormen“ vom 21. Dezember 1998 vorgesehen. Die Abteilung für Biozidprodukte wird der Arbeitsgruppe „Nachhaltige Nutzung“ und den beteiligten Parteien nach fünf Jahren den Abschlussbericht vorlegen.

    Ein anschließender Reduzierungsplan wird auf die gleiche Weise entwickelt, mit Konsultation der Öffentlichkeit und der Beiräte, Aktualisierung nach 2,5 Jahren und einem Abschlussbericht nach 5 Jahren.

    Die Maßnahmen des Plans

    Der Plan mit den verschiedenen Aktionen und Indikatoren ist im Anhang des Königlichen Erlasses über den Reduzierungsplan enthalten (NL, FR ; Sehe Bilt).

    1. Information und Sensibilisierung

    Sechs Aktionen sollen die breite Öffentlichkeit und gewerbliche Anwender informieren und die gewerblichen Anwender schulen. Dazu gehören auch aktive Kampagnen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit und der Fachwelt.

    Gewerbliche Anwender und interessierte Kreise sollten sich auf aktuelle und genaue Informationen über Biozidprodukte und Biozidvorschriften verlassen können. Dies wird hauptsächlich durch die Bereitstellung von Informationen auf Websites erreicht (Aktion 1.1 des Reduzierungsplans):

    Der Dienst Biozidprodukte informiert auch im Rahmen des jährlichen Forums für gewerbliche Anwender über Rechtsvorschriften und aktuelle Themen (Aktion 1.3). Die Tierhaltungsindustrie wünscht eine aktuelle Liste von Produkten, die gegen Tierkrankheitserreger wirksam sind. Die Abteilung Biozidprodukte stellt diese Liste der FASNK zur Verfügung, die sie an die betroffenen Sektoren weiterleitet (Aktion 1.2).

    Die Sensibilisierung der gewerblichen Anwender ist ein wichtiger Pfeiler zur Förderung eines sicheren und umsichtigen Einsatzes von Biozidprodukten (Aktion 1.4). Es werden verschiedene Formen verwendet, wie z. B. gezielte Kampagnen über die Branchenverbände, die durch einen Abschnitt mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) unterstützt werden. Die Anwender von Biozidprodukten des geschlossenen Kreislaufs sind in dieser Hinsicht eine besondere Zielgruppe, für die eine gezielte Kommunikation entwickelt werden kann. Eines der Themen, für die sensibilisiert wurde, ist das Risiko der antimikrobiellen Resistenz.

    Außerdem werden Sensibilisierungskampagnen für die breite Öffentlichkeit durchgeführt (Aktion 1.5). Die seit langem laufende Kampagne lezenvoorgebruik.be zielt auf einen sichereren Umgang mit Chemikalien ab, und zwar durch eine Kampagnen-Website, Videos, Broschüren und Unterrichtsmaterialien für junge Menschen, ein Emoji-Spiel und einen Podcast. Außerdem wird eine spezielle Kampagne für eine sicherere Verwendung von Biozidprodukten gestartet. Die Webseite für die breite Öffentlichkeit unterstützt dies mit Informationen über Biozidrisiken und bewährte Verfahren.

    Aktion 1.6 sieht eine obligatorische Schulung für gewerbliche Anwender vor, die mit Produkten zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten sowie mit Begasungsmitteln arbeiten. Die Risiken der Produkte für die Gesundheit und die Umwelt, die korrekte und sichere Anwendung sowie die Alternativen zu Biozidprodukten werden in der Schulung behandelt. Hierfür werden neue Rechtsvorschriften sowie eine IT-Anwendung für die Registrierung von Berufsausbildungen ausgearbeitet.

    1. Gesundheitliche Auswirkungen: Wissenserwerb und geeignete Maßnahmen

    Sowohl in den Studien als auch in den Kommunikationsmaßnahmen (Aktion 2.1) liegt der Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen. Im Einklang mit der Absicht der föderalen Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern (föderaler Plan für Gender mainstreaming), werden die Kommunikationsmaßnahmen, wo dies sinnvoll ist, auch geschlechtsspezifisch ausgerichtet (Aktion 2.2). Auch das Geschlecht gehört zu den Faktoren, die in mehreren Studien berücksichtigt werden, z. B. bei der Nachsorge von akuten Vergiftungen durch die Giftnotrufzentrale (Aktion 2.3).

    Die Regierungen achten auch auf die langfristige Exposition gegenüber Biozidprodukten und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit. Daher wurde die Aktion 2.4 in den Reduzierungsplan aufgenommen, um zu prüfen, ob ein Biomonitoring von Biozidwirkstoffen durchgeführt werden kann. Ein solches Biomonitoring erfordert einen beträchtlichen Zeit- und Ressourcenaufwand, weshalb die Möglichkeit geprüft wird, durch bestehende europäische Projekte zum chemischen Biomonitoring (PARC-Link https://www.eu-parc.eu/) Erkenntnisse zu gewinnen.

    Die Giftzentrale verfolgt akuter Vergiftungen durch Biozidprodukte (Aktion 2.3). Die Experten der Giftzentrale erstellen einen ausführlichen Bericht über die Vorfälle (siehe Jahresberichte „Toxikovigilanz“ im Abschnitt Publikationen  (Studien). Diese Berichte dienen u. a. der (Neu-)Ausrichtung von Informationen bei der Sensibilisierung, sind aber auch wertvoll für Überlegungen, Produkte und Verpackungen sicherer zu machen.

    1. Spezifische Produkte und Verwendungen

    Drei Aktionen konzentrieren sich auf die Verringerung bekannter Risiken durch die Verwendung bestimmter Produkte: die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen durch die Verwendung von Biozidprodukten (Aktion 3.1), endokrine Disruptoren (Aktion 3.2) und Neonicotinoide (verschiedene Insektizide) (Aktion 3.3).

    Im Rahmen der Aktion 3.1 wird der Kampf gegen die antimikrobielle Resistenz im Einklang mit dem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz (AMR) geführt. Der Dienst Biozidprodukte arbeitet an der Sensibilisierung der relevanten Sektoren (siehe u.a. den Literaturübersicht) und will in Abstimmung mit den Herstellern Verpackungs- und Kennzeichnungsrichtlinien für Biozidprodukte entwickeln. Die korrekte Anwendung und Dosierung sind nämlich wichtig, um das Risiko einer Resistenz einzudämmen.

    Der Kampf gegen endokrine Disruptoren ist nicht auf Biozidprodukte oder auf nationale Grenzen beschränkt. Die Aktion 3.2 ist daher Teil des Nationalen Aktionsplans für endokrine Disruptoren NAPED und der Initiativen auf europäischer Ebene zur Identifizierung und schrittweisen Entfernung der schädlichen Stoffe vom Markt. Der Dienst Biozidprodukte trägt zur Bewertung von Biozid-Wirkstoffen mit (vermuteten) endokrinschädlichen Eigenschaften bei. Biozidprodukte, die endokrine Disruptoren enthalten, werden für die breite Öffentlichkeit verboten, und die Zulassungen für die gewerbliche Verwendung werden überprüft.

    Neonicotinoide sind eine Gruppe von Wirkstoffen aus der gleichen chemischen Familie, die zur Insektenbekämpfung eingesetzt werden. Sie werden in Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und in Biozidprodukten (Schabenbekämpfung, Ameisen) eingesetzt. Die Verwendung dieser Pflanzenschutzmittel wurde auf europäischer Ebene wegen der Risiken für Bienen eingeschränkt. In Aktion 3.3 werden die derzeitigen Risiken von Biozidprodukten, die Neonicotinoide enthalten, auf dem belgischen Markt bewertet, und es wird geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen für Biozidprodukte erforderlich sind. Diese Aktion steht in engem Zusammenhang mit der nationalen Strategie zum Schutz von Bestäubern.

    1. Monitoring des Biozidproduktmarktes

    Der FÖD Volksgesundheit veröffentlicht die allgemeinen Daten über den belgischen Biozidmarkt im Jahresbericht (Aktion 4.1). Die Zulassungsinhaber müssen jährlich die Mengen an Biozidprodukten melden, die sie in Verkehr bringen. Die Daten geben Aufschluss darüber, welche Stoffe und Produkte am häufigsten verwendet werden und wie sich diese Zahlen im Laufe der Zeit entwickeln.

    Für Biozidprodukte des geschlossenen Kreislaufs werden noch mehr Daten erfasst. Um diese Daten für eine geschlossene Analyse und eine gezielte Kommunikation zu nutzen, wird derzeit eine neue Informatikanwendung entwickelt (Aktion 4.2).

    1. Überwachung des Biozidmarktes

    Aktion 5.1 umfasst die Kontrolle von Unternehmen und Biozidprodukten, die eine bessere Einhaltung der Vorschriften gewährleistet und die Risiken illegaler Produkte eindämmt. Dabei werden die nicht konformen Produkte vom Markt genommen.

    Bei einigen Produkten ist nicht immer klar, unter welchem Status sie am besten vermarktet werden können; sie befinden sich in einer „Grauzone“ zwischen Arzneimittel, Medizinprodukt, Biozidprodukt oder Kosmetikum. Ein unsicherer oder fehlerhafter Status darf nicht dazu führen, dass die angemessene Sicherheitsbewertung von Produkten mit Biozidwirkung unterbleibt. Die Aktion 5.2 sieht daher die Überwachung von Produkten mit anfechtbarem Status vor.

    1. Aktualisierung des Plans und Abschlussbericht

    Alle 2,5 Jahre wird der Reduzierungsplan bewertet und bei Bedarf angepasst. (Aktion 6.1). Nach 5 Jahren wird ein Abschlussbericht erstellt (Aktion 6.2), der auch die Ausarbeitung des Follow-up-Plans unterstützen soll.

    Verwandte politische Pläne

    Die nachstehende Tabelle zeigt andere politische Pläne mit Verbindungen zu (spezifischen Aktionen) des Plans zur Reduzierung von Biozidprodukten.

    Der nationale Aktionsplan für Pflanzenschutzmittel NAPAN  

     

    Der föderale Plan Gender Mainstreaming

    Aktion 2.1

    Der nationale Aktionsplan „One Health“ zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz

    Aktion 3.1

    Nationaler Aktionsplan für endokrine Disruptoren NAPED )

    und Aktionen auf europäischer Ebene

    Aktion 3.2

    Die nationale Strategie zum Schutz von Bestäubern

    Aktion 3.3

    Fragen zum Reduzierungsplan?

    Sie können die Abteilung Biozidprodukte unter info.biocides@health.fgov.be kontaktieren.

     

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