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Veröffentlichung des Königlichen Erlasses über die Biozidlizenz

Der Königliche Erlass vom 30. Juni 2026 über die Ausbildung von beruflichen Verwendern von Biozidprodukten wurde am 16. Juli 2026 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Mit diesem Erlass wird ein System von Biozidlizenzen für bestimmte berufliche Verwender von Rodentiziden (PT14) sowie von Insektiziden, Akariziden und Produkten zur Bekämpfung anderer Arthropoden (PT18) eingeführt. Betroffen sind Fachanwender, die Behandlungen für Dritte durchführen, sowie Verwender von Produkten, die gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC) ausschließlich „beruflichen Verwendern mit nachgewiesenen fortgeschrittenen Kompetenzen“ vorbehalten sind.

Der Erlass legt die Bedingungen für die Erteilung und Erneuerung dieser Lizenzen, die Ausbildungsanforderungen sowie die anwendbaren Übergangsmaßnahmen fest.

Der Erlass tritt nicht unmittelbar in Kraft. Gemäß seinen Schlussbestimmungen wird das Inkrafttretensdatum zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ministeriellen Erlass festgelegt. In diesem Zusammenhang arbeitet der FÖD Volksgesundheit derzeit gemeinsam mit den Regionen an der Ausarbeitung des erforderlichen regionalen Rechtsrahmens für die Einführung des Systems der Biozidlizenzen.

Berufliche Verwender, Ausbildungsanbieter und andere betroffene Akteure werden informiert, sobald ein Inkrafttretensdatum festgelegt wurde. Zu diesem Zeitpunkt werden auch weitere Informationen zu den praktischen Modalitäten des Systems bereitgestellt.

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