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Mitteilung des föderalen Umweltinspektion: Erinnerung an die Vorschriften zur Bodendesinfektion

 Seit dem 1. Januar 2024 müssen bei Bodendesinfektion alle Vorschriften zur Begasung und Entgasung eingehalten werden, wie sie im königlichen Erlass zur Regelung der Begasung und Entgasung vom 10. Mai 2023 (FR oder NL).

Die Bodendesinfektion muss gemeldet werden. Die Betreiber müssen eine PS-Phytolizenz haben und die Begasung mindestens 48 Stunden im Voraus melden. Die Meldung kann vorerst nicht über die Begasungsdatenbank erfolgen. Die Phytolizenz-Inhaber können ein Formular (FR oder NL) verwenden. Dieses Formular muss zusammen mit dem Begasungsplan mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail an begassingen@health.fgov.be gesendet werden.

Die Begasungsdatenbank wird so angepasst, dass auch Bodendesinfektion direkt eingegeben werden können. Sobald die Begasungsdatenbank angepasst ist, wird dies auf fytoweb.be und biocide.be bekannt gegeben. Behalten Sie die Nachrichten auf diesen Websites im Auge, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Mehr über Begasung und Entgasung: Präsentationen über die Gesetzgebung (FR/NL); Meldung von Begasung oder Entgasung (FR/NL).

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