Geben Sie Ihre Meinung zum Nationalen Aktionsplan gegen antimikrobielle Resistenzen ab
Vom 6. Januar bis zum 6. März 2026 organisiert der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans „One Health“ zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (NAP AMR) 2026–2030.
Antimikrobielle Resistenzen (AMR) stellen eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Seit 25 Jahren ergreift Belgien koordinierte Maßnahmen, um dieser Problematik zu begegnen und die damit verbundenen Risiken zu begrenzen. Mit dem neuen NAP AMR „One Health“ 2026–2030 beabsichtigen die Behörden, diese Anstrengungen weiter zu verstärken und bis 2030 konkrete Ziele zu erreichen, im Einklang mit nationalen Prioritäten und europäischen Ambitionen.
Der Entwurf des neuen Aktionsplans legt zudem einen besonderen Schwerpunkt auf den verantwortungsvollen Einsatz von Bioziden, insbesondere von Desinfektionsmitteln. Der NAP AMR sieht eine spezifische Maßnahme vor, die darauf abzielt, die korrekte und nachhaltige Verwendung von Desinfektionsmitteln zu fördern, unter anderem durch eine Sensibilisierungskampagne für die breite Öffentlichkeit sowie durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesundheitssektoren.
Diese Maßnahme steht auch im Zusammenhang mit dem Föderalen Reduktionsplan für Biozide (FRPB), der ein eigenständiges, aber eng mit dem NAP AMR verknüpftes politisches Instrument darstellt. Ziel dieses Plans ist es, die Entwicklung und Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen – einschließlich solcher infolge des Einsatzes von Bioziden – im Rahmen eines integrierten „One-Health“-Ansatzes zu verhindern.
Die Maßnahmen im Bereich Biozide und antimikrobielle Resistenzen bauen zudem auf den Ergebnissen des vorherigen nationalen Aktionsplans auf und finden eine klare Fortsetzung im neuen NAP.
Mit dieser öffentlichen Konsultation möchte der FÖD Volksgesundheit Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen sowie weiteren Beteiligten die Möglichkeit geben, Stellungnahmen zum Entwurf des Aktionsplans einzureichen. Diese Beiträge sind wesentlich, um den endgültigen Aktionsplan relevant, wirksam und breit getragen zu gestalten, unter Berücksichtigung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Die öffentliche Konsultation ist eine Verpflichtung im Rahmen der Aarhus-Konvention, die das Recht auf Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsprozessen garantiert.
Der Entwurf des Aktionsplans sowie praktische Informationen zur Einreichung von Stellungnahmen sind verfügbar unter www.consult-leefmilieu.be.