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Änderungen bei der Rechnungsstellung von Meldungen gefährlicher Gemische an das Giftinformationszentrum

Unternehmen, die Biozide auf dem belgischen Markt in Verkehr bringen oder deren Zusammensetzung ändern, müssen bestimmte Informationen an das Giftinformationszentrum melden und die entsprechende Gebühren für die gefährlichen Gemische entrichten.

Diese Meldung ist verpflichtend und muss spätestens 48 Stunden vor dem Inverkehrbringen des Produkts eingereicht werden. Dadurch kann bei eventuellen Unfällen schnell reagiert werden. Der Versandnachweis und eine Kopie der übermittelten Informationen werden aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Kontrollbehörde vorgelegt, gemäß Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019.

Wichtig: Ab dem 1. Januar 2026 hat sich das System der Rechnunsstellung für Meldungen geändert. Unternehmen, die nach diesem Datum eine Meldung einreichen, werden nach dem neuen System abgerechnet.

Die Gebühr wird auf der Grundlage der Anzahl der Gemische berechnet, die jährlich vom Betreiber gemäß Artikel 45 Absatz 1ter oder 1quater der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gemeldet werden. Gemäß Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 werden die Meldungen, die während eines Kalenderjahres eingereicht wurden, zu Beginn des folgenden Jahres vom FÖD Volksgesundheit in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen zum Abrechnungsverfahren finden Sie unter: https://biocide.be/de/vorschriften-und-verfahren/anmeldung-bei-der-giftnotrufzentrale

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