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COVID-19: Kauf und Verwendung von Biozidprodukten

Es dürfen nur vom FÖD Volksgesundheit zugelassene Biozidprodukte gekauft und verwendet werden, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen. Beachten Sie die Regeln für den sicheren Umgang mit Biozidprodukten und die allgemeinen Corona-Maßnahmen.

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    Allgemein zu beachtende Punkte

    Wie andere Biozidprodukte können auch Handdesinfektionsgele und Flächendesinfektionsmittel bei unvorsichtigem oder unsachgemäßem Gebrauch ein Risiko für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Bei unsachgemäßer Anwendung können Bakterien auch gegen die Wirkstoffe in diesen Produkten resistent werden. Beachten Sie daher immer die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für die Verwendung von Biozidprodukten.

    Beachten Sie auch die allgemeinen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus:

    • Waschen Sie Ihre Hände mit Wasser und Seife
    • Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen (1,5 Meter)
    • Schränken Sie Ihre physischen Kontakte ein

    Aktuelle Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus finden Sie unter www.info-coronavirus.be.

    Zugelassene Biozidprodukte

    Alle zugelassenen Biozidprodukte finden Sie in der Liste zugelassener Biozidprodukte.

    Handdesinfektionsgele

    Alkoholgele und hydroalkoholische Lösungen können bei falscher Anwendung oder in ungeeigneten Konzentrationen schädlich sein. Darüber hinaus können Bakterien so auch resistent gegen die im Handdesinfektionsgel enthaltenen Wirkstoffe werden. Waschen Sie deshalb Ihre Hände vorzugsweise mit Wasser und Seife.

    Sollte keine Seife oder Wasser verfügbar sein, können Sie ein hydroalkoholisches Gel verwenden. Gemäß den Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) müssen desinfizierende hydroalkoholische Lösungen für den Einsatz im Gesundheitswesen mindestens 80 % Ethanol oder 75 % Isopropanol enthalten, um gegen Bakterien und bestimmte Viren wie COVID-19 wirksam zu sein (siehe WHO Guidelines on Hand Hygiene in Health Care).
     
    Hydroalkoholische Lösungen mit einem geringeren Gehalt, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, sind in Belgien unter der Bedingung erlaubt, dass (und falls zutreffend) ihre Wirksamkeit der Formulierung des Handdesinfektionsgele gegen Bakterien und umkapselte Viren durch wissenschaftliche Daten nachgewiesen wurde. 

    Kleine Verpackungen

    Üblicherweise werden Handdesinfektionsgele an Unternehmen oder Institutionen in Industrieverpackungen mit großem Fassungsvermögen geliefert. Im Prinzip müssen diese Verpackungen beibehalten werden: Standardmäßig dürfen Biozidprodukte nur in den vom FÖD Volksgesundheit zugelassenen Mengen bereitgestellt und verwendet werden. Aus praktischen Gründen können Sie ein Handdesinfektionsgel in kleinere Packungen umpacken, wenn Sie die folgenden Bedingungen beachten:

    • Die Verpackung mit großem Fassungsvermögen wurde bereits vom FÖD Volksgesundheit genehmigt.
    • Das bereits genehmigte Etikett ist auch auf der neuen Verpackung anzubringen und darf auf keinen Fall verändert werden
    • Das Biozidprodukt ist nur für die interne Verwendung bestimmt (am Arbeitsplatz, in der Produktion oder in der Telearbeit)
    • Das Biozidprodukt darf nicht weiterverkauft werden, nachdem es in kleinere Verpackungen umgepackt wurde

    Desinfektionsmittel für Oberflächen

    Zur Reinigung von Arbeitsflächen, Böden, Wänden und anderen Oberflächen können Sie jedes im Handel erhältliche Reinigungsmittel verwenden. Wenn Sie Räume und Flächen wirklich desinfizieren wollen, dürfen Sie nur zugelassene Biozidprodukte verwenden.

    Halten Sie sich strikt an die auf dem Etikett und im Dokument angegebene Gebrauchsanweisung. Es z. B. notwendig sein, Lebensmittel im behandelten Bereich abzusondern oder umzuplatzieren oder die behandelten Flächen gründlich mit Trinkwasser nachzuspülen.

    Privatpersonen empfehlen wir, das Haus weiterhin mit einem normalen Reinigungsmittel zu reinigen. Sollte ein Mitbewohner (potenziell) infiziert sein, empfiehlt es sich, feste Oberflächen, die häufig berührt werden, mit Bleichmittel zu desinfizieren. 

    Einzelheiten finden Sie in unserer Anleitung zum Reinigen und Desinfizieren von Oberflächen.

    Desinfektionstunnel

    Desinfektionstunnel zur Desinfektion von Einkaufswagen und Kunden werden derzeit in Belgien nicht empfohlen (siehe Stellungnahme zu SARS-CoV-2 und die Verwendung von Ozontunneln zum Zweck der „Desinfektion“ von Einkaufswagen einschließlich Kunden des Hohen Gesundheitsrates).

    Die Wirksamkeit von Desinfektionstunneln ist wissenschaftlich nicht belegt. Außerdem ist das Risiko einer Reizung der Schleimhäute (insbesondere der Lunge) bei besonders gefährdeten Personen zu hoch, selbst bei sehr niedrigen Dosen.

    Diese Stellungnahme gilt auch für Desinfektionstunnel mit anderen bioziden Wirkstoffen als Ozon.

    Auf Grundlage der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates beschließt der FÖD Volksgesundheit, wie folgt mit Anträgen für Desinfektionstunnel umzugehen:

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